Das leistet unser Pflegedienst

Neben unseren konkreten pflegerischen Leistungen bieten wir Ihnen einige Leistungen an, die darüber hinaus gehen: Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Hilfeleistungen, Schulung von pflegenden Angehörigen und vieles mehr. Nutzen Sie unser Beratungsangebot, um sich über die optimale Unterstützung für Sie zu informieren.

Praktische Hilfe bei allen Fragen

Wenn ein Mensch pflegebedürftig ist oder wird, stellt das nicht nur ihn selbst, sondern auch seine Angehörigen vor einige Herausforderungen und Fragen. Wer kümmert sich worum, welche Anträge müssen gestellt werden, welche Rechte und Pflichten hat jeder Beteiligte? Wir wissen um diese Fragen und Situationen und unterstützen Sie gerne mit unserer Erfahrung und unserem Wissen. Wir pflegen Sie nicht nur – wir beraten Sie und Ihre Angehörigen bei allen persönlichen, fachlichen und bürokratischen Fragen rund um den Pflegeprozess.

Gute Kontakte erleichtern den Alltag

Wir unterhalten enge Kontakte zu betreuenden Ärzten und Therapeuten, den Krankenkassen und vielen weiteren Dienstleistern im Pflegekontext. Dadurch können wir reibungslose Abläufe und eine enge Zusammenarbeit zwischen allen am Pflegeprozess beteiligten Personen gewährleisten. Dabei legen wir Wert darauf, dass jeder Pflegebedürftige und seine Angehörigen aktiv in den Prozess einbezogen werden und wir so individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen und unsere Betreuung darauf abstimmen können.

Individuelle Unterstützung für Sie

Wenn Sie unsicher sind, was Sie in Ihrer individuellen Situation benötigen oder was Sie überhaupt für Möglichkeiten haben – Sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen, Anliegen oder Unsicherheiten und finden mit Ihnen gemeinsam die für Sie individuell beste und passendste Lösung. Ihr Wohlbefinden und Ihre Selbstbestimmtheit stehen an erster Stelle unserer Betreuung.

Akkordeon Inhalt

Bei der Grundpflege handelt es sich nicht um medizinische, sondern pflegerische Versorgung und Unterstützung pflegebedürftiger Personen zur Bewältigung des Alltags und zur Begleitung des Heilungsprozesses. Die Leistungen sowie Preise der Grundpflege sind im elften Sozialgesetzbuch – SGB XI definiert. Die Pflegeversicherung versteht diese in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität genannten Verrichtungen als Grundbedürfnisse.

Die Leistungen der Pflegekasse werden dabei unterschieden in Pflegesachleistung und Geldleistungen, bzw. Kombinationsleistungen.

Bei den Sachleistungen erfolgt die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst oder in Pflegeheimen. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei die anfallenden Kosten in festgesetzter Höhe in Abhängigkeit des Pflegegrades. Die Grundpflege wird in dem Fall direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet.

Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst je Kalendermonat

  1. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 689 Euro
  2. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 298 Euro
  3. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 612 Euro
  4. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5 Leistungen bis zu einem Gesamtwert von 1 995 Euro

Wenn die Sachleistungen in Höhe des zustehenden Betrages nicht maximal ausgeschöpft werden, erhalten die Betroffenen den prozentualen Anteil des verbleibenden Pflegegeldes (Geldleistung) – siehe Kombinationsleistung.

Bei den Geldleistungen handelt sich um ein monatliches Pflegegeld, das Betroffenen und Angehörigen zusteht, die die Betreuung in Eigenverantwortung organisieren und übernehmen. Die Höhe des Pflegegeldanspruchs richtet sich auch hier nach dem Pflegegrad.

Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat

  1. 316 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2
  2. 545 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3
  3. 728 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4
  4. 901 Euro für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5

Pflegesachleistung und Pflegegeld können kombiniert werden. Bei der sogenannten Kombinationsleistung wird der Pflegegeldanspruch (100%) des jeweiligen Pflegegrades prozentual gemindert, sollten Pflegesachleistung eines Pflegedienstes beansprucht werden. Sollten bspw. nur 60 % der Sachleistung ausgeschöpft werden, stehen den Betroffenen 40 % der entsprechenden Geldleistung zu.

Grundpflege – Auf einen Blick

Leistungen
  • Hilfe bei der morgendlichen Pflege je nach Wunsch und Bedarf (Duschen, Baden, Pflege am Waschbecken)
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Pflege im Bett und bedarfsgerechtes Lagern
  • Hilfe bei der Mobilisation
  • Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten (Frühstück, Mittag- und Abendessen)
  • Hilfe beim Essen und Trinken
PflegegradPflegegeldPflegesachleistungen
II316 €689 €
III545 €1.298 €
IV728 €1.612 €
V901 €1.995 €

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die medizinischen Leistungen zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels, die ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführt werden dürfen. Zu den Leistungen nach SGB V gehören beispielsweise das verabreichen von Medikamenten, Verbandswechsel oder Blutdruck- und Blutzuckermessungen. Die Behandlungspflege kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn eine Verordnung des behandelnden Arztes vorliegt. Aufgrund der vielzähligen Kooperationen mit hiesigen Ärzten, besteht die Möglichkeit auch diese Aufgabe für Sie zu übernehmen. Im Gegensatz zu den Leistungen nach SGB XI – Grundpflege werden die Pflegekosten für die Behandlungspflege komplett von den Krankenkassen übernommen.

Behandlungspflege – Auf einen Blick

Leistungen
  • Wundversorgung
  • Anlagen von Kompressionsverbänden
  • Hilfe beim Anziehen der Kompressionstrümpfe
  • Blutzuckerkontrolle
  • Insulingabe
  • Verabreichen von Augentropfen
  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten

Die Verhinderungspflege soll private Pflegepersonen in der häuslichen Pflege entlasten. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung die anfallenden Kosten für die übergangsweise Behandlung durch einen Pflegedienst. Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit bis zu vier Wochen Anspruch auf Kostenübernahme von maximal 1.612,- € für die Ersatzpflege zu beanspruchen. Unter welchen Voraussetzungen die Verhinderungspflege beantragt werden kann und welche Kosten die Pflegekasse übernimmt, können Sie gerne bei uns erfragen.

Akkordeon Inhalt

Seit dem 01.01.2017 stehen jedem Pflegebedürftigen sogenannte Entlastungsleistungen zu. Die Leistungen nach §45 SGB XI können beispielsweise für die Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z.B. bei Arztbesuchen) oder für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Fahrdienste o.ä. genutzt werden. Unabhängig vom Pflegegrad stehen jedem Patienten zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125 € für Dienstleistungen zur Verfügung.

Die hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen sollen den Patienten bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten im Alltag unterstützen. Unser Pflegedienst hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, den Lebensstandard des gewohnten Umfeldes zu erhalten und so lange wie möglich – wenn auch mit Unterstützung – zu erhalten.

  • 24 Stunden Erreichbarkeit
  • Beratung pflegender Angehöriger
  • Essen auf Rädern
  • Wir unterstützen Sie bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie an Behörden
  • Wir unterstützen Sie bei Anträgen auf Pflegestufen
  • Beratung vor Begutachtungen zur Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst
  • Kontakthalten zu Angehörigen und Ärzten
  • Verwaltung von Medikamenten und Zusammenarbeit mit den Apotheken

Hilfe per Knopfdruck zu holen

Das Vitakt-Hausnotrufsystem

Vitakt erfasst die Situation und kontaktiert Ihre Angehörigen, Nachbarn
oder Ihren Pflegedienst für schnelle Unterstützung.