FAQs – Wir beantworten häufig
gestellte Fragen.
01. Wie schnell kann der Pflegedienst mit der Pflege beginnen?
02. Muss ich noch etwas dazu bezahlen, auch wenn ich bereits einen Pflegegrad habe?
03. Wieviele Mitarbeiter kümmern sich um einen pflegebedürftigen Menschen?
04. Was ist mit der Pflege an Wochenenden und Feiertagen?
05. Was ist, wenn ich nicht mit den Leistungsanträgen der medizinischen Versorgung zurecht komme?
06. Fallen für das Beratungsgespräch Kosten an?
07. Was ist, wenn ich mit der Pflegekraft nicht zurecht komme, oder das Gefühl habe, meine Wünsche werden nicht umgesetzt?
08. Wer trägt die Kosten für die Pflege?
Pflegegeld pro Monat:
• Pflegegrad 2: 316 Euro
• Pflegegrad 3: 545 Euro
• Pflegegrad 4: 728 Euro
• Pflegegrad 5: 901 Euro
Pflegesachleistung pro Monat:
• Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
• Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro
• Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro
• Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro
Wenn die Arbeit zwischen Angehörigen und Pflegedienst aufgeteilt wird, wird auch die finanzielle Leistung entsprechend aufgeteilt.
Die Feststellung des Pflegegrades muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Diese schickt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter für eine Begutachtung.
Bei dem Begutachtungstermin vor Ort stellt der Gutachter die Pflegebedürftigkeit in sechs Bereichen fest:
• Mobilität
• geistige und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung
• selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, sowie deren Bewältigung
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Nach der Bewertung dieser verschiedenen Punkte wird der entsprechende Pflegegrad errechnet. Die Einschätzung und Empfehlung des Gutachters geht an die zuständige Pflegekasse, die den Antrag dann bearbeitet.
Auf einen Blick:
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