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FAQs Pflegedienst Höxting

FAQs – Wir beantworten häufig
gestellte Fragen.

01. Wie schnell kann der Pflegedienst mit der Pflege beginnen?
In der Regel am Folgetag, nachdem ein Beratungsgespräch vorausgegangen ist, indem wir einen persönlichen Plan erarbeitet haben.
02. Muss ich noch etwas dazu bezahlen, auch wenn ich bereits einen Pflegegrad habe?
Das hängt vom bisherigen Pflegegrad ab und wieviel Pflege Sie benötigen. Es kann durchaus sein, dass Sie gerne mehr Pflege hätten, als der Pflegegrad abdeckt. Hier beraten wir Sie individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und finden gemeinsam einen Weg, Ihre Wünsche umzusetzen. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
03. Wieviele Mitarbeiter kümmern sich um einen pflegebedürftigen Menschen?
Bei uns sollen Sie sich wohlfühlen und das heißt für uns vertraute Gesichter. Auch weil die Pflege bei Ihnen, in Ihrem Zuhause stattfindet. umso wichtiger ist es, eine Beziehung aufzubauen. Daher haben Sie bei uns eine feste Pflegekraft und damit Ansprechpartner.
04. Was ist mit der Pflege an Wochenenden und Feiertagen?
Sofern die Pflege an Wochenenden und Feiertagen nicht gesondert vereinbart ist, sind wir dennoch immer für unsere Kunden 24 Stunden in Notfällen erreichbar.
05. Was ist, wenn ich nicht mit den Leistungsanträgen der medizinischen Versorgung zurecht komme?
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der Beantragung der medizinischen Versorgung, der Pflegeeinstufung und Sozialhilfe, sowie Grundsicherung.
06. Fallen für das Beratungsgespräch Kosten an?
Nein, das ist für Sie kostenlos und vor allem unverbindlich. Wichtig ist, dass Sie herausfinden, wer zu Ihnen passt.
07. Was ist, wenn ich mit der Pflegekraft nicht zurecht komme, oder das Gefühl habe, meine Wünsche werden nicht umgesetzt?
Sie sollen sich jederzeit wohl und verstanden fühlen. Dass die Chemie einmal nicht stimmt, ist bei unseren gut ausgebildeten und auf Sensibilität geschulten Mitarbeitern selten, aber kann in einer für den Kunden meist neuen Situation selbstverständlich vorkommen. Das ist menschlich. Daher sollten Sie in so einem Fall jederzeit auf die Geschäftsführung zukommen, damit ein neuer Weg gefunden wird.
08. Wer trägt die Kosten für die Pflege?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der (Teil-)Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Welche Leistungen einem zustehen, hängt davon ab, ob die Pflege durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistung), einen Angehörigen (Pflegegeld) oder beiden in Kombination gewährleistet wird. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

Pflegegeld pro Monat:
• Pflegegrad 2: 316 Euro
• Pflegegrad 3: 545 Euro
• Pflegegrad 4: 728 Euro
• Pflegegrad 5: 901 Euro

Pflegesachleistung pro Monat:
• Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro
• Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro
• Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro
• Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro

Wenn die Arbeit zwischen Angehörigen und Pflegedienst aufgeteilt wird, wird auch die finanzielle Leistung entsprechend aufgeteilt.

Die Feststellung des Pflegegrades muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Diese schickt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter für eine Begutachtung.

Bei dem Begutachtungstermin vor Ort stellt der Gutachter die Pflegebedürftigkeit in sechs Bereichen fest:
• Mobilität
• geistige und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung
• selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, sowie deren Bewältigung
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Nach der Bewertung dieser verschiedenen Punkte wird der entsprechende Pflegegrad errechnet. Die Einschätzung und Empfehlung des Gutachters geht an die zuständige Pflegekasse, die den Antrag dann bearbeitet.

Auf einen Blick:

Häusliche Alten- und Krankenpflege
Hilfe im Haushalt
Betreuung
Respekt vor Kulturen und Religionen
Zusammenarbeit mit Angehörigen
Viel Verständnis
Respekt und Feingefühl für jede Situation
Beratungsgespräche
Lassen Sie uns gemeinsam in einem ersten Beratungsgespräch über Ihre Wünsche oder individuellen Leistungen sprechen. Sie haben schon konkrete Fragen oder möchten ganz unverbindlich erstmal Kontakt aufnehmen? – Sehr gerne! Nutzen Sie dafür ganz einfach unser Formular.

Ja, ich möchte eine unverbindliche Beratung.





     

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