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Ambulanter Pflegedienst Höxter.
Ambulante Alten- und Krankenpflege.

Die Arbeit nach neusten Qualitätsstandards in der häuslichen Alten- und Krankenpflege ist uns als ambulanter Pflegedienst in Höxter wichtig. Gemeinsam arbeiten wir mit Ihnen zusammen. Mit ausreichend Zeit, Respekt und Wertschätzung für jede besondere Situation. Vollständig versorgt in der vertrauten häuslichen Umgebung

Unsere Pflegeleistungen:

Leistungen im Rahmen der ärztlichen Verordnung (SGB V)

  • Wundversorgung
  • Injektionen und Infusionen
  • Medikamentengabe
  • Richten von Medikamenten (Wochendispenser)
  • Kompressionsverbände anlegen / abnehmen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Blutdruck- und Blutzucker messen
  • Pulsüberwachung
  • Verabreichen von Augentropfen
  • Katheter legen und wechseln
  • Portversorgung
  • Dekubitusversorgung

>> Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung werden diese Leistungen von der Krankenkasse nach den gesetzlichen Bestimmungen übernommen.

 

Leistungen im Rahmen der Pflegekasse (SGB XI)

  • Körperpflege und Hygiene (Duschen, Waschen, Hautpflege uvm.)
  • Toilettengänge
  • Inkontinenzversorgung
  • Lagern und Betten
  • Transfer und Mobilisation
  • Mahlzeiten zubereiten und anreichen
  • Stoma Versorgung
  • Nahrungsaufnahme

 

Zusätzlich:

  • Beratungseinsätze und Pflegekontrollbesuche (§37 Abs. 3 SGB XI)
  • Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
  • Privatleistungen
  • Rufbereitschaft 24 Stunden

Auch das Thema Hygiene wird bei uns mit oberster Sorgfalt behandelt, so arbeiten wir täglich unter höchsten Covid-19 Hygiene Vorschriften.

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Hilfe bei Fragen​

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, wirft das viele Fragen auf und stellt die Betroffenen nicht nur vor seelische Herausforderungen. Worum muss man sich nun kümmern, wer kümmert sich, was muss man dabei alles beachten, ganz besonders bei den bürokratischen Fragen wie Antragsstellungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! ​

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Zusammenarbeit

Im Pflegekontext sind viele Parteien beteiligt – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, betreuende Ärzte, Therapeuten, Krankenkassen, Behörden, verschiedenste Dienstleister. Da wir sehr gute Kontakte und ein enges Netzwerk zu den im Pflegekontext tätigen Parteien unterhalten, können wir reibungslose Abläufe und eine enge Zusammenarbeit gewährleisten.

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Persönliche Unterstützung

Wir möchten, dass Sie sich bei uns sicher und gut betreut fühlen. Am Besten können wir Ihnen helfen, wenn wir Ihre individuelle Situation kennen und wissen, welche Bedürfnisse und Wünsche Sie konkret haben. Egal welche Fragen, Anliegen oder Unsicherheiten Sie haben – Sprechen Sie uns einfach an!

Weitere Informationen zur Behandlungspflege SGB XI
Alle Leistungen und Preise der Grundpflege sind im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Die Leistungen der Pflegekasse teilen sich in Pflegesachleistungen und Geldleistungen, bzw. Kombinationsleistungen auf.

PFLEGEGRAD PFLEGEGELD PFLEGESACHLEISTUNGEN
II 316 € 689 €
III 545 € 1.298 €
IV 728 € 1.612 €
V 901 € 1.995 €
Die Pflegesachleistungen werden von einem Pflegedienst oder Pflegeheim durchgeführt und die anfallenden Kosten von der Pflegeversicherung abhängig vom Pflegegrad übernommen. Wenn die zustehenden Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden, erhalten die Betroffenen den prozentualen Anteil des verbleibenden Pflegegeldes (Geldleistung) – siehe Kombinationsleistung.

Bei den Geldleistungen handelt sich um ein monatliches Pflegegeld, das Betroffenen und Angehörigen zusteht, die die Betreuung in Eigenverantwortung organisieren und übernehmen. Die Höhe des Pflegegeldanspruchs richtet sich auch hier nach dem Pflegegrad.

Pflegesachleistung und Pflegegeld können kombiniert werden. Bei der sogenannten Kombinationsleistung wird der Pflegegeldanspruch (100%) des jeweiligen Pflegegrades prozentual gemindert, sollten Pflegesachleistung eines Pflegedienstes beansprucht werden. Sollten z.B. nur 60 % der Sachleistung ausgeschöpft werden, stehen den Betroffenen 40 % der entsprechenden Geldleistung zu.
Weitere Informationen zur Grundpflege SGB V
Im Gegensatz zu den Leistungen nach SGB XI (Grundpflege) werden die Pflegekosten für die Behandlungspflege komplett von den Krankenkassen übernommen.

Die Behandlungspflege kann nur durchgeführt werden, wenn eine Verordnung des behandelnden Arztes vorliegt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit hiesigen Ärzten besteht die Möglichkeit, dass wir diese Aufgabe ebenfalls für Sie übernehmen.

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Nutzen Sie direkt unseren Online Konfigurator für ein erstes ganz individuelles und persönliches Angebot. Schritt für Schritt.

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Lassen Sie uns gemeinsam in einem ersten Beratungsgespräch über Ihre Wünsche oder individuellen Leistungen sprechen. Sie haben schon konkrete Fragen oder möchten ganz unverbindlich erstmal Kontakt aufnehmen? – Sehr gerne! Nutzen Sie dafür ganz einfach unser Formular.

Ja, ich möchte eine unverbindliche Beratung.





     

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