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ambulante Pflege Höxter Pflegedienst Rüther

Ambulanter Pflegedienst Höxter.
Ambulante Alten- und Krankenpflege.

Die Arbeit nach neusten Qualitätsstandards in der häuslichen Alten- und Krankenpflege ist uns als ambulanter Pflegedienst in Höxter wichtig. Gemeinsam arbeiten wir mit Ihnen zusammen. Mit ausreichend Zeit, Respekt und Wertschätzung für jede besondere Situation. Vollständig versorgt in der vertrauten häuslichen Umgebung

Unsere Pflegeleistungen:

Leistungen im Rahmen der ärztlichen Verordnung (SGB V)

  • Wundversorgung
  • Injektionen und Infusionen
  • Medikamentengabe
  • Richten von Medikamenten (Wochendispenser)
  • Kompressionsverbände anlegen / abnehmen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Blutdruck- und Blutzucker messen
  • Pulsüberwachung
  • Verabreichen von Augentropfen
  • Katheter legen und wechseln
  • Portversorgung
  • Dekubitusversorgung

>> Mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung werden diese Leistungen von der Krankenkasse nach den gesetzlichen Bestimmungen übernommen.

 

Leistungen im Rahmen der Pflegekasse (SGB XI)

  • Körperpflege und Hygiene (Duschen, Waschen, Hautpflege uvm.)
  • Toilettengänge
  • Inkontinenzversorgung
  • Lagern und Betten
  • Transfer und Mobilisation
  • Mahlzeiten zubereiten und anreichen
  • Stoma Versorgung
  • Nahrungsaufnahme

 

Zusätzlich:

  • Beratungseinsätze und Pflegekontrollbesuche (§37 Abs. 3 SGB XI)
  • Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
  • Privatleistungen
  • Rufbereitschaft 24 Stunden
  • Vermittlung von Hausnotruf-Geräten

Auch das Thema Hygiene wird bei uns mit oberster Sorgfalt behandelt, so arbeiten wir täglich unter höchsten Covid-19 Hygiene Vorschriften.

fragen

Hilfe bei Fragen​

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, wirft das viele Fragen auf und stellt die Betroffenen nicht nur vor seelische Herausforderungen. Worum muss man sich nun kümmern, wer kümmert sich, was muss man dabei alles beachten, ganz besonders bei den bürokratischen Fragen wie Antragsstellungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! ​

zusammenarbeit

Zusammenarbeit

Im Pflegekontext sind viele Parteien beteiligt – Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, betreuende Ärzte, Therapeuten, Krankenkassen, Behörden, verschiedenste Dienstleister. Da wir sehr gute Kontakte und ein enges Netzwerk zu den im Pflegekontext tätigen Parteien unterhalten, können wir reibungslose Abläufe und eine enge Zusammenarbeit gewährleisten.

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Persönliche Unterstützung

Wir möchten, dass Sie sich bei uns sicher und gut betreut fühlen. Am Besten können wir Ihnen helfen, wenn wir Ihre individuelle Situation kennen und wissen, welche Bedürfnisse und Wünsche Sie konkret haben. Egal welche Fragen, Anliegen oder Unsicherheiten Sie haben – Sprechen Sie uns einfach an!

Weitere Informationen zur Grundpflege SGB XI
Alle Leistungen und Preise der Grundpflege sind im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Die Leistungen der Pflegekasse teilen sich in Pflegesachleistungen und Geldleistungen, bzw. Kombinationsleistungen auf.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der (Teil-)Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Welche Leistungen einem zustehen, hängt davon ab, ob die Pflege durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistung), einen Angehörigen (Pflegegeld) oder beiden in Kombination gewährleistet wird. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

Pflegegeld pro Monat:
• Pflegegrad 2: 347 Euro
• Pflegegrad 3: 598 Euro
• Pflegegrad 4: 799 Euro
• Pflegegrad 5: 989 Euro

Pflegesachleistung pro Monat:
• Pflegegrad 2: bis zu 795 Euro
• Pflegegrad 3: bis zu 1.496 Euro
• Pflegegrad 4: bis zu 1.858 Euro
• Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro

Wenn die Arbeit zwischen Angehörigen und Pflegedienst aufgeteilt wird, wird auch die finanzielle Leistung entsprechend aufgeteilt.

Die Feststellung des Pflegegrades muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Diese schickt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter für eine Begutachtung.

Bei dem Begutachtungstermin vor Ort stellt der Gutachter die Pflegebedürftigkeit in sechs Bereichen fest:
• Mobilität
• geistige und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung
• selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, sowie deren Bewältigung
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Nach der Bewertung dieser verschiedenen Punkte wird der entsprechende Pflegegrad errechnet. Die Einschätzung und Empfehlung des Gutachters geht an die zuständige Pflegekasse, die den Antrag dann bearbeitet.
Weitere Informationen zur Behandlungspflege SGB V
Im Gegensatz zu den Leistungen nach SGB XI (Grundpflege) werden die Pflegekosten für die Behandlungspflege komplett von den Krankenkassen übernommen.

Die Behandlungspflege kann nur durchgeführt werden, wenn eine Verordnung des behandelnden Arztes vorliegt. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit hiesigen Ärzten besteht die Möglichkeit, dass wir diese Aufgabe ebenfalls für Sie übernehmen.

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Lassen Sie uns gemeinsam in einem ersten Beratungsgespräch über Ihre Wünsche oder individuellen Leistungen sprechen. Sie haben schon konkrete Fragen oder möchten ganz unverbindlich erstmal Kontakt aufnehmen? – Sehr gerne! Nutzen Sie dafür ganz einfach unser Formular.

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