
FAQs – Wir beantworten häufig
gestellte Fragen.
In der Regel am Folgetag, nachdem ein Beratungsgespräch vorausgegangen ist, indem wir einen persönlichen Plan erarbeitet haben.
Das hängt vom bisherigen Pflegegrad ab und wieviel Pflege Sie benötigen. Es kann durchaus sein, dass Sie gerne mehr Pflege hätten, als der Pflegegrad abdeckt. Hier beraten wir Sie individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und finden gemeinsam einen Weg, Ihre Wünsche umzusetzen. Wenn sich Ihr Bedarf ändert, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.
Bei uns sollen Sie sich wohlfühlen und das heißt für uns vertraute Gesichter. Auch weil die Pflege bei Ihnen, in Ihrem Zuhause stattfindet. umso wichtiger ist es, eine Beziehung aufzubauen. Daher haben Sie bei uns eine feste Pflegekraft und damit Ansprechpartner.
Sofern die Pflege an Wochenenden und Feiertagen nicht gesondert vereinbart ist, sind wir dennoch immer für unsere Kunden 24 Stunden in Notfällen erreichbar.
Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der Beantragung der medizinischen Versorgung, der Pflegeeinstufung und Sozialhilfe, sowie Grundsicherung.
Nein, das ist für Sie kostenlos und vor allem unverbindlich. Wichtig ist, dass Sie herausfinden, wer zu Ihnen passt.
Sie sollen sich jederzeit wohl und verstanden fühlen. Dass die Chemie einmal nicht stimmt, ist bei unseren gut ausgebildeten und auf Sensibilität geschulten Mitarbeitern selten, aber kann in einer für den Kunden meist neuen Situation selbstverständlich vorkommen. Das ist menschlich. Daher sollten Sie in so einem Fall jederzeit auf die Geschäftsführung zukommen, damit ein neuer Weg gefunden wird.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der (Teil-)Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung. Welche Leistungen einem zustehen, hängt davon ab, ob die Pflege durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistung), einen Angehörigen (Pflegegeld) oder beiden in Kombination gewährleistet wird. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.
Pflegegeld pro Monat:
• Pflegegrad 2: 347 Euro
• Pflegegrad 3: 598 Euro
• Pflegegrad 4: 799 Euro
• Pflegegrad 5: 989 Euro
Pflegesachleistung pro Monat:
• Pflegegrad 2: bis zu 795 Euro
• Pflegegrad 3: bis zu 1.496 Euro
• Pflegegrad 4: bis zu 1.858 Euro
• Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro
Wenn die Arbeit zwischen Angehörigen und Pflegedienst aufgeteilt wird, wird auch die finanzielle Leistung entsprechend aufgeteilt.
Die Feststellung des Pflegegrades muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Diese schickt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter für eine Begutachtung.
Bei dem Begutachtungstermin vor Ort stellt der Gutachter die Pflegebedürftigkeit in sechs Bereichen fest:
• Mobilität
• geistige und kommunikative Fähigkeiten
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung
• selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, sowie deren Bewältigung
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Nach der Bewertung dieser verschiedenen Punkte wird der entsprechende Pflegegrad errechnet. Die Einschätzung und Empfehlung des Gutachters geht an die zuständige Pflegekasse, die den Antrag dann bearbeitet.
Ambulante Pflege
Wir unterstützen Sie nach allerneuesten Standards. Mit viel Erfahrung arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen zusammen. Mit ausreichend Zeit, Respekt und Wertschätzung für jede besondere Situation. Der Fokus liegt dabei auf viel Eigenständigkeit.
Hauswirtschaftliche Betreuung
Wenn die grundlegenden Aufgaben im Alltag immer schwerer fallen, oder alleine nicht mehr zu bewältigen sind, helfen wir Ihnen im Haushalt und unterstützen Sie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Karriere
Wir suchen immer engagierte Menschen, die mit uns wachsen wollen und Teil eines professionellen Teams mit viel Erfahrung werden wollen. Ob Pflegefachkraft, Pflegehilfskräfte mit Behandlungsqualifikation oder Hauswirtschaftskräfte.